WILLKOMMEN BEIM VAG SCHWEIZ
Am 1. Juli 2001 ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung in Kraft getreten. Dies hatte zur Folge, dass alle Firmen, welche gefährliche Güter befördern, oder sie zu diesem Zwecke verpacken, befüllen, versenden oder entladen, einen Gefahrgutbeauftragten ernennen müssen.
Für die Schulung dieser Gefahrgutbeauftragten haben sich in der Schweiz mehrere Firmen/Institutionen etabliert.
Auch wenn die Verordnung seit Jahren in Kraft ist und die Vollzugstellen ernannt sind, bleiben immer wieder Fragen offen oder werden Regelungen unterschiedlich interpretiert.
Aus diesen Gründen haben sich am 9. Januar 2003 die beiden Ausbildungsveranstalter für Gefahrgutbeauftragte, die EcoServe International AG, Buchs und die GEFAG, Schwerzenbach, zum Verband der Schweizerischen Ausbildungsveranstalter für Gefahrgutbeauftragte (VAG) zusammengeschlossen.
Der Verband soll zwischen den Verbandsmitgliedern und dem Gesetzgeber (Bundesamt für Verkehr und Bundesamt für Strassen) wie auch den kantonalen Vollzugsstellen der GGBV eine Scharnierfunktion wahrnehmen und als Plattform für alle Anliegen und Fragen der Verbandsmitglieder dienen.